DRiVE Päd. GmbH BERLIN

FAHRSCHULE IN BERLIN

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DRiVE Päd. GmbH - FAHRSCHULE in BERLIN

...für alle Klassen

Zertifiziert nach AZAV

DRiVEPäd GmbH ist die Fahrschule für alle Klassen in BERLIN.
Unser Angebot beinhaltet das volle Spektrum.
Führerschein-Ausbildungen für alle Motorrad-, Pkw-, LKW-, und Bus-Klassen.
Selbstverständlich gehören die Automatikausbildung, Führerschein mit 17, Einzelausbildung, sowie Ferien- Intensivkurse zu unseren Leistungen.

Überblick Fahrschulklassen

Hier bekommst Du einen ersten Überblick über Voraussetzungen und zu den unterschiedlichen Führerscheinen und Führerscheinklassen.
Bevor Du mit der Fahrschule startest, steht noch der Antrag zum Führerschein an.
Dieser wird, beim für Dich, zuständigen Bürgeramt oder Landratsamt beantragt. Gerne helfen wir Dir bei dieser und weiteren bürokratischen Angelegenheiten.

Klasse AM

  • ab 16 Jahre
  • kein Führerschein-Vorbesitz nötig
  • Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen mit bbH max. 45 km/h – bei elektrischer Antriebsmaschine, Nenndauerleistung höchstens 4 KW; – bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50cm³
  • Einschluss der Klassen: Keine

Klasse A

  • ab 20 Jahre – für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische
    Prüfung erforderlich)
    ab 21 Jahre – für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
    ab 24 Jahre – für Krafträder bei Direkteinstieg
  • kein Führerschein-Vorbesitz nötig
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h
  • Einschluss der Klassen: A1, A2

Klasse A1

  • ab 16 Jahren
  • kein Führerschein-Vorbesitz nötig
  • Krafträder ( auch mit Beiwagen) – Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 KW; Verhältnis Leistung/ Leermasse max. 0,1 KW/ Kg
  • Einschluss der Klassen: AM

Klasse A2

  • ab 18 Jahren
  • kein Führerschein-Vorbesitz nötig
  • Krafträder ( auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 KW; Verhältnis Leistung/ Leermasse max. 0,2 KW/Kg
  • Einschluss der Klassen A1, AM

Klasse B

  • ab 18 Jahren
    (kann mit 17 ½ beantragt werden.)
  • kein Führerschein-Vorbesitz nötig
  • Anhänger bis 750 Kg; mit Anhängern über 750 Kg ist die Kombination auf 3.500 Kg begrenzt
  • Einschluss der Klassen: AM, L

Klasse BF17

  • Begleitetes Fahren ab 17 Jahren (kann mit 16 ½ beantragt werden.)
  • kein Führerschein-Vorbesitz nötig
  • Anhänger bis 750 Kg; mit Anhängern über 750 Kg ist die Kombination auf 3.500 Kg begrenzt
  • Einschluss der Klassen: AM, L

Klasse BE

  • ab 18 Jahren
  • kein Führerschein-Vorbesitz nötig
  • Anhänger über 750 Kg bis max. 3.500 Kg Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 7.000 Kg
  • Einschluss der Klassen: AM, L

Klasse B96

  • ab 17 Jahren / BF17
    ab 18 Jahren
  • kein Führerschein-Vorbesitz nötig
  • Anhänger über 750 Kg und bis 4.250 Kg zG des Zuges
  • Einschluss der Klassen AM, L

Klasse C1

  • ab 18 Jahre (Anmeldung ab 17 ½ J.)
  • Klasse B erforderlich
  • mit mehr als 3,5 t zG bis max 7,5 t zG bis 8 Personen außer Fahrzeugführer Anhänger bis 750 kg
  • Einschluss der Klassen: keine

Klasse C1E

  • ab 18 Jahre (Anmeldung ab 17 ½ J.)
  • Klasse C1 erforderlich
  • Klasse C1: Anhänger über 750 kg Fahrzeugkombination bis 12 t zG Klasse B: Anhänger über 3500 kg Fahrzeugkombination bis 12 t zGt
  • Einschluss der Klassen: C1E, BE und T sowie D1E und DE, sofern Klasse D1 bzw. D vorhanden ist.

Klasse C

  • ab 21 Jahre (Anmeldung ab 20 ½ J.) ab 21 Jahre bei beschl. Grundqualifikation ab 18 Jahre bei Ausbildung
  • Klasse B erforderlich
  • über 3,5 t zG bis 8 Personen außer Fahrzeugführer Anhänger bis 750 kg
  • Einschluss der Klassen: C1

Klasse CE

  • Klasse C erforderlich
  • der Klasse C über 3,5t zG Anhänger über 750kg
  • Einschluss der Klassen: C1E, BE und T sowie D1E und DE, sofern Klasse D1 bzw. D vorhanden ist.

! Klasse C1 & C1E

Erst nach Beendigung des 50. Lebensjahres erfolgt eine weitere Prüfung. Weitere 5 Jahre unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und dem augenärztlichen Zeugnis.

! Klasse C & CE

Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, augenärztliches Zeugnis oder entsprechende ärztliche Bescheinigung.
Erneute Feststellung der Eignung nach jeweils 5 Jahren.

Klasse D1

  • ab 21 Jahre
  • Klasse B erforderlich
  • mit mehr als 3,5 t zG bis max 7,5 t zG bis 8 Personen außer Fahrzeugführer Anhänger bis 750 kg
  • Einschluss der Klassen: keine

Klasse D1E

  • ab 21 Jahre (Anmeldung ab 17 ½ J.)
  • Klasse D1 erforderlich
  • Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 Kg zG.
  • Einschluss der Klassen: BE, bei Besitz von C1; C1E

Klasse D

  • ab 21* / 24 Jahren
  • Klasse B erforderlich
  • über 3,5 t zG bis 8 Personen außer Fahrzeugführer Anhänger bis 750 kg
  • Einschluss der Klassen: D1

Klasse DE

  • ab 24 Jahre
  • Klasse D erforderlich
  • Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und Anhänger über 750 Kg zG.
  • Einschluss der Klassen: BE, D1E bei Besitz von C1; C1E

* Nach erfolgter Grundqualifikation nach § a Abs. 1 BKrQG oder nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung nach § 4 Abs. 2 BKrQG im Linienverkehr bis 50 km/h.

Führerscheine der Klassen D1 / D1E und D / DE werden grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt. Nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachten bzw. MPU-Gutachten und augenärztlichen Zeugnis) wirde der Führerschein für weitere 5 Jahre erteilt.

Begleitendes Fahren ab 17 Jahren (BF17)

Die Anforderungen zum Erwerb des Führerscheins „begleitendes Fahren mit 17“ sind identisch mit den allgemeinen Anforderungen der PKW-Führerscheinklassen.

Die Begleitpersonen

Mit Vollendung des 17. Lebensjahres erfolgt die Aushändigung der Prüfbescheinigung, an Stelle des EU-Karten-Führerscheins.
Die Prüfbescheinigung ist nur innerhalb Deutschlands gültig.

Diese Prüfbescheinigung beinhaltet die Auflage, nur mit einem Begleiter der in der Prüfbescheinigung aufgeführt ist, zu fahren.
Die Probezeit beträgt 2 Jahre.

Enthalten sind die Führerscheinklassen L & AM.
Diese können ohne Begleiter gefahren werden.
Mit Erreichen des 18. Lebensjahres wird der EU-Karten-Führerschein ausgehändigt bzw. zugesandt.

Voraussetzungen und Gültigkeit

Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein, 5 Jahre den Führerschein für PKW (Klasse B) besitzen und dürfen mit nicht mehr als einem (1) Punkt im Fahreignungsregister zu Buche stehen.
Für Begleitpersonen gilt die 0,5 Promille-Grenze.

Als Begleitperson sind Sie Ansprechpartner und Ratgeber!
Unterstützen Sie den Ihnen anvertrauten Jugendlichen, sich umsichtig und verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu bewegen!

Theorie-Unterricht

Der theoretische Unterricht kann unabhängig von der Antragstellung beginnen. Die Theorieprüfung findet am Computer statt. Theoretische Vorprüfungen können bei uns vor Ort und über die App geübt werden.

Praxis-Fahrstunden

Die praktischen Fahrstunden können parallel zum Theorieunterricht stattfinden. Der Umfang der praktischen Ausbildung hängt nicht zuletzt von der individuellen Begabung, Ausgeglichenheit und Motivation des Schülers ab.

Theorie-Prüfung

Nach Erhalt des Schreibens von der Führerscheinbehörde und nachdem alle erforderlichen Theoriestunden absolviert sind, kann die theoretische Prüfung abgelegt werden.

Praxis-Prüfung

Wenn die Theorieprüfung, sowie alle Übungsstunden und Sonderfahrten absolviert, wird gemeinsam mit dem Fahrlehrer ein Prüfungstermin vereinbart. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass muss vorgelegt werden.

Automatikausbildung & Führerschein mit Handicap

Auch spezielle Führerscheinwünsche sind bei uns kein Problem.
Für die Automatikausbildung und auch für die Führerscheinausbildung für Menschen mit Handicap, stehen bei uns moderne und extra umgebaute Fahrzeuge zur Verfügung.

Führerschein für Automatik

Handicap? behindertengerechte Ausbildung

Die Automatik-Ausbildung ist grundsätzlich in jeder Klasse möglich.

Dies bedeutet, nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe führen zu dürfen.
Ersichtlich wird das mit der Eintragung der Schlüsselzahl 78 auf dem EU-Karten-Führerschein.
Für die Ausbildung stehen bei uns Fahrzeuge in den unterschiedlichen Kategorien zur Verfügung!

Mobilität ist für Menschen mit Behinderung ein großes Thema.
Daher bieten wir auch Fahrzeuge, die eine behindertengerechte Ausbildung ermöglichen.

Führerschein Intensivkurs

Für die ganz schnellen bieten wir auch Intensiv- und Ferienkurse bei uns an. Die freie Zeit in den Ferien oder im Urlaub nutzen und den Führerschein erlangen? Kein Problem. Sprich uns einfach an und wir erstellen einen Plan für Dich.

Intensivkurse

Theorieunterricht

Vor Ausbildungsbeginn wird zuvor, der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis beim zuständigen Bürger- /Landratsamt eingereicht.
Nicht zwingend nötig!
Um einen reibungslosen Ablauf der Ausbildung zu gewährleisten, ist es notwendig alle Termine für die benötigten Grundfahrstunden, die gesetzl. vorgegebenen besonderen Ausbildungsfahrten und die Prüffahrt im Vorfeld, mit dem Fahrlehrer, zu besprechen und zu vereinbaren.

Klassen A & B –> 7 Tage-Lehrgang
Klassen C & D –> 2 Wochen-Kurs

Führerschein Ferienkurse

Wenn Du eine Ferienkurs besuchst kannst Du die komplette Theorie in einer Woche (7 Tagen) absolvieren.
Die praktische Ausbildung läuft im normalen Schulungsbetrieb und die Fahrtermine werden auf Wunsch und Möglichkeit des Fahrschülers abgestimmt und vereinbart.

Theorie in 7 Tagen

Im Ferienkurs wird der komplette, theoretische Unterricht zu den von uns angebotenen Terminen abgehalten.
Auch am Vormittag!

Ein weiterer Service ist die Möglichkeit einer Einzelausbildung.
Wir bieten persönliche, dem Fahrschüler angepasste Theoriekurse in allen Führerschein-Klassen!

Sprechen Sie uns einfach an!

 

Du benötigst mehr Informationen?

Schreibe uns eine Email oder rufe uns an.
Wir nehmen uns die Zeit, Dich bestmöglich zum Thema „Führerschein machen“, zu informieren. 

Kontakt

Märkische Allee 82A
12681 Berlin
Telefon: 030 – 442 77 66
Email: kontakt@fahren-lernen.berlin

Öffnungszeiten

Mo. – Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. – nach Vereinbarung

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