Überblick Fahrschulklassen
Hier bekommst Du einen ersten Überblick über Voraussetzungen und zu den unterschiedlichen Führerscheinen und Führerscheinklassen.
Bevor Du mit der Fahrschule startest, steht noch der Antrag zum Führerschein an.
Dieser wird, beim für Dich, zuständigen Bürgeramt oder Landratsamt beantragt. Gerne helfen wir Dir bei dieser und weiteren bürokratischen Angelegenheiten.
Klasse AM
- ab 16 Jahre
- kein Führerschein-Vorbesitz nötig
- Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen mit bbH max. 45 km/h – bei elektrischer Antriebsmaschine, Nenndauerleistung höchstens 4 KW; – bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50cm³
- Einschluss der Klassen: Keine
Klasse A
- ab 20 Jahre – für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische
Prüfung erforderlich)
ab 21 Jahre – für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
ab 24 Jahre – für Krafträder bei Direkteinstieg - kein Führerschein-Vorbesitz nötig
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h
- Einschluss der Klassen: A1, A2
Klasse A1
- ab 16 Jahren
- kein Führerschein-Vorbesitz nötig
- Krafträder ( auch mit Beiwagen) – Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 KW; Verhältnis Leistung/ Leermasse max. 0,1 KW/ Kg
- Einschluss der Klassen: AM
Klasse A2
- ab 18 Jahren
- kein Führerschein-Vorbesitz nötig
- Krafträder ( auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 KW; Verhältnis Leistung/ Leermasse max. 0,2 KW/Kg
- Einschluss der Klassen A1, AM
Klasse B
- ab 18 Jahren
(kann mit 17 ½ beantragt werden.) - kein Führerschein-Vorbesitz nötig
- Anhänger bis 750 Kg; mit Anhängern über 750 Kg ist die Kombination auf 3.500 Kg begrenzt
- Einschluss der Klassen: AM, L
Klasse BF17
- Begleitetes Fahren ab 17 Jahren (kann mit 16 ½ beantragt werden.)
- kein Führerschein-Vorbesitz nötig
- Anhänger bis 750 Kg; mit Anhängern über 750 Kg ist die Kombination auf 3.500 Kg begrenzt
- Einschluss der Klassen: AM, L
Klasse BE
- ab 18 Jahren
- kein Führerschein-Vorbesitz nötig
- Anhänger über 750 Kg bis max. 3.500 Kg Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 7.000 Kg
- Einschluss der Klassen: AM, L
Klasse B96
- ab 17 Jahren / BF17
ab 18 Jahren - kein Führerschein-Vorbesitz nötig
- Anhänger über 750 Kg und bis 4.250 Kg zG des Zuges
- Einschluss der Klassen AM, L
Klasse C1
- ab 18 Jahre (Anmeldung ab 17 ½ J.)
- Klasse B erforderlich
- mit mehr als 3,5 t zG bis max 7,5 t zG bis 8 Personen außer Fahrzeugführer Anhänger bis 750 kg
- Einschluss der Klassen: keine
Klasse C1E
- ab 18 Jahre (Anmeldung ab 17 ½ J.)
- Klasse C1 erforderlich
- Klasse C1: Anhänger über 750 kg Fahrzeugkombination bis 12 t zG Klasse B: Anhänger über 3500 kg Fahrzeugkombination bis 12 t zGt
- Einschluss der Klassen: C1E, BE und T sowie D1E und DE, sofern Klasse D1 bzw. D vorhanden ist.
Klasse C
- ab 21 Jahre (Anmeldung ab 20 ½ J.) ab 21 Jahre bei beschl. Grundqualifikation ab 18 Jahre bei Ausbildung
- Klasse B erforderlich
- über 3,5 t zG bis 8 Personen außer Fahrzeugführer Anhänger bis 750 kg
- Einschluss der Klassen: C1
Klasse CE
- Klasse C erforderlich
- der Klasse C über 3,5t zG Anhänger über 750kg
- Einschluss der Klassen: C1E, BE und T sowie D1E und DE, sofern Klasse D1 bzw. D vorhanden ist.
! Klasse C1 & C1E
Erst nach Beendigung des 50. Lebensjahres erfolgt eine weitere Prüfung. Weitere 5 Jahre unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und dem augenärztlichen Zeugnis.
! Klasse C & CE
Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, augenärztliches Zeugnis oder entsprechende ärztliche Bescheinigung.
Erneute Feststellung der Eignung nach jeweils 5 Jahren.
Klasse D1
- ab 21 Jahre
- Klasse B erforderlich
- mit mehr als 3,5 t zG bis max 7,5 t zG bis 8 Personen außer Fahrzeugführer Anhänger bis 750 kg
- Einschluss der Klassen: keine
Klasse D1E
- ab 21 Jahre (Anmeldung ab 17 ½ J.)
- Klasse D1 erforderlich
- Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 Kg zG.
- Einschluss der Klassen: BE, bei Besitz von C1; C1E
Klasse D
- ab 21* / 24 Jahren
- Klasse B erforderlich
- über 3,5 t zG bis 8 Personen außer Fahrzeugführer Anhänger bis 750 kg
- Einschluss der Klassen: D1
Klasse DE
- ab 24 Jahre
- Klasse D erforderlich
- Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und Anhänger über 750 Kg zG.
- Einschluss der Klassen: BE, D1E bei Besitz von C1; C1E
* Nach erfolgter Grundqualifikation nach § a Abs. 1 BKrQG oder nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung nach § 4 Abs. 2 BKrQG im Linienverkehr bis 50 km/h.
Führerscheine der Klassen D1 / D1E und D / DE werden grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt. Nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachten bzw. MPU-Gutachten und augenärztlichen Zeugnis) wirde der Führerschein für weitere 5 Jahre erteilt.