Gemäß der Zweiten Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, welche am Sonntag dem 10.01.2021 in Kraft getreten ist, dürfen Fahrschulen weder für den Publikumsverkehr geöffnet werden noch ihre Dienste anbieten(Liste der untersagten Dienstleistungen: siehe unten).
Dies gilt nicht im Rahmen des Erwerbs von Fahrerlaubnissen durch Angehörige kommunaler Unternehmen oder staatlicher Stellen zu dienstlichen Zwecken.
Diese Schließung gilt vorübergehend bis zum 31.01.2021.
Bei Fragen sind wir telefonisch für euch erreichbar.
Anbei ist eine Liste der Untersagten und zulässigen Dienstleistungen:
Untersagt ist:
• Fahrschulunterricht Theorie und Praxis, auch Online-Unterricht ist nicht zulässig.
• Die Durchführung von Aufbauseminaren
• Die Durchführung des verkehrspädagogischen Teils des Fahreignungsseminars
• Publikumsverkehr im Zusammenhang mit dem Fahrschulbetrieb, z.B. Anmeldungen
und Beratungen.
Nicht möglich sind:
• Praktische Fahrerlaubnisprüfungen
• Lehrproben in der Fahrlehrerprüfung
Zulässig sind:
• Theoretische Fahrerlaubnisprüfungen
• Fahrschulunterricht und Fahrerlaubnisprüfungen, jeweils Theorie und Praxis, für An
gehörige kommunaler Unternehmen oder staatlicher Stellen zu dienstlichen Zwecken
• Fahrlehrerausbildungen in anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätten
• Fahrlehrerfortbildungen durch anerkannte Träger
• Fahrlehrerprüfungen, ausgenommen Lehrproben
• Berufskraftfahreraus- und -weiterbildungen in anerkannten Ausbildungsstät
ten/Fahrschulen
• Erste-Hilfe-Schulungen bei anerkannten Stellen nach § 68 FeV, auch Fahrschulen
• Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung bei anerkannten Stellen nach § 70
FeV
Bei weiteren Änderungen informieren wir über die bekannten Kommunikationskanäle:
Aushänge an den Filialen, Auskunft per Telefon, über unsere Website und
Facebook.
Eurer Team der Fahrschule DRiVEPÄD